Wir helfen Ihnen bei der Auswahl von Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Services zur Linderung von Krankheits- und medikamenten bedingten Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen
Produkte und Informationen, die Ihnen das Leben mit Interstitielle Zystitis erleichtern — ausgewählt von Arztinnen und Apothekern sowie Ernährungs- und Sportwissenschaftlern
Mit Direktbestellmöglichkeit
die den Alltag erleichtern
Bei Patienten können verschiedenste Probleme auftreten. Manche sind auf die Krankheit an sich und manche auf deren Behandlung zurückzuführen. Freiverkäufliche Produkte aus der Apotheke können – neben der eigentlichen Behandlung – helfen, diese Beschwerden zu lindern. Zu speziellen Behandlungsthemen wie Chemotherapie oder Strahlentherapie finden Sie hier auch einen kleinen Überblick, welche Probleme auftreten und behandelt werden können. In den folgenden von unseren Fachkräften zusammengestellten Listen zeigen wir Ihnen eine Reihe von Produkten, die bei spezifischen Beschwerden helfen können.
Gute Behandlungserfolge konnten unter anderem mit folgenden Substanzen erzielt werden. Zur genauen Auswahl der passenden Mittel berät Sie Ihr Arzt oder Apotheker.
Weitere wertvolle Ratschläge und Informationen finden Sie auch im Patientenratgeber 2019 „Blasenentzündung und Interstitielle Zystitis“ (Autor: Dr. med. Ines Ehmer)
körperliche Aktivität und einen gesunden Lebensstil kann jeder viel für sich tun. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei Bewegung und Lebensstil speziell bei Interstitieller Zystitis ankommt und welche Produkte und Services Sie dabei unterstützen können. Sportliche Betätigung sollte genau abgewogen werden.
Hier finden Sie aktuelle wissenschaftliche Artikel mit Ergebnissen zu neuen Therapien, Heilungschancen und innovativen Arzneimitteln.
Interessante Lektüre zu Interstitieller Zystitis wie z. B. hilfreiche Ratgeber und allgemeine Informationen.
Patientenratgeber 2019 „Blasenentzündung und Interstitielle Zystitis“
(Autor: Dr. med. Ines Ehmer)
Hilfe für den Alltag mit Interstitieller Zystitis.
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Erfahrungen von IC/BPS- Patienten haben gezeigt, dass die Ernährung Einfluss auf das Wohlbefinden haben kann. So können Nahrungsmittel den Krankheitsverlauf und das Auftreten von Symptomen beeinflussen, wobei dies individuell verschieden ist.
Es wird davon berichtet, dass sehr scharfe oder säurebildende Nahrungsmittel die Blase reizen und Schmerzen oder Harndrang verstärken können. Hier einige Empfehlungen:
Der Ernährungsratgeber des ICA Deutschland e.V. gibt neben wertvollen Hinweisen einen Überblick basischer Lebensmittel
Weitere wertvolle Ratschläge und Informationen finden Sie auch im Patientenratgeber 2019 „Blasenentzündung und Interstitielle Zystitis“ (Autor: Dr. med. Ines Ehmer).
Für IC-Patienten sind bestimmte Vitamine und Mineralstoffe besonders wichtig. Oft sind zusätzliche Vitamin- und/oder Mineralstoffpräparate ratsam, insbesondere im Zusammenhang mit Diäten oder wenn Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten bestehen.
Vitamine und Mineralstoffe
Für IC-Patienten sind folgende Vitamine und Mineralstoffe empfohlen:
Weitere wertvolle Ratschläge und Informationen finden Sie auch im Patientenratgeber 2019 „Blasenentzündung und Interstitielle Zystitis“ (Autor: Dr. med. Ines Ehmer)
Lesen Sie im DeutschenGesundheitsPortal,
was die aktuelle Forschung sagt:
Zu einem gesundheitsfördernden Leben gehört mehr als gute Ernährung und Sport. Schlaf und Entspannung sind wichtige Elemente, mit denen Sie Ihrem Körper und Geist viel Gutes tun können. Des Weiteren sollten Sie auf ungesundes Verhalten wie Rauchen verzichten.
aus wissenschaftlichen Instituten, Uni-Kliniken und der Politik.
Welche Rechte haben Sie als Patient? Für welche Hilfsmittel steht Ihnen eine Zuzahlung zu? Und was heißt eigentlich Mehrbedarf?
Kostenerstattung für Zusatznahrung bei Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Diese Broschüre wird gemeinsam vom Bundesministerium der Justiz, vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten herausgegeben.
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Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden bei Anwendung entsprechend ihrer Zulassung grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet; über Ausnahmen ist der Arzt informiert und wird Sie entsprechend aufklären, wenn ein Präparat nicht zulasten der GKV verordnet werden darf.
Das derzeit einzige orale Arzneimittel, das zur Behandlung von IC/BPS in Deutschland zur Verfügung steht, enthält den bereits zur Instillation eingesetzten Wirkstoff Pentosanpolysulfat-Natrium (PPS). Das Präparat ist verschreibungspflichtig und wird bei zulassungskonformer Verordnung von der GKV erstattet. Das bedeutet der Wirkstoff darf eingesetzt werden zur Behandlung von durch Glomerulationen oder Hunner-Läsionen charakterisierten chronischen Blasenschmerzen bei Erwachsenen mit mittelstarken bis starken Schmerzen, sowie Harndrang und Miktionshäufigkeit. Tritt innerhalb von sechs Monaten eine Verbesserung der Symptome ein, darf der Arzt das Arzneimittel weiter verordnen.
Viele Präparate, die zur Instillation angewendet werden, sind aufgrund ihrer vorwiegend physikalisch wirkender Inhaltsstoffe, wie z. B. Hyaluron, Chondroitinsulfat, als sogenannte Medizinprodukte zugelassen. Diese sind zulasten der GKV nicht verordnungsfähig und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.
EMDA® (Electromotive Drug Administration), ein spezielles Verfahren, das nach Instillation von Medikamenten in die Harnblase eine gezielte Abgabe der Medikamente in tiefliegende Gewebeschichten mittels eines elektrischen Feldes ermöglicht, wird von der GKV nicht bezahlt.
Hinweis: Patienten können jederzeit versuchen, eine individuelle Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse zu erreichen.
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) werden generell nicht von der GKV erstattet; über geltende Ausnahmen ist der Arzt informiert und kann diese bei der Verordnung entsprechend berücksichtigen.
Auskunft darüber, ob ein Arzneimittel verordnungsfähig ist, kann Ihnen der Arzt sowie die Apotheke geben.
Außerdem haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, bestimmte OTC-Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung zu bezahlen. Das sind oft homöopathische und pflanzliche Präparate; nicht erstattet werden allerdings arzneimittelähnliche Medizinprodukte oder Kosmetika sowie sogenannte „Lifestyle-Medikamente“.
Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dafür sind kassenspezifisch. Eine schriftliche Empfehlung des Arztes, d. h. eine Verordnung auf Privatrezept oder auf einem grünen Rezept, muss in jedem Fall vorliegen.
Zu weiteren Informationen und der aktuellen Kassenübersicht
Die Lebensqualität von IC-Patienten ist aufgrund von Funktionsbeeinträchtigungen z. T. drastisch beeinflusst und deshalb ist ein Antrag auf die Festsetzung des Behinderungsgrades mit mindestens 60 + „G“ folgerichtig. Sozialgerichte haben bereits entsprechend entschieden.
Leitlinien helfen Ärzten bei der Auswahl der richtigen Behandlung. Sie enthalten Empfehlungen für Diagnose und Therapie von Krankheiten, die auf dem besten derzeit verfügbaren Wissenstand beruhen. Patientenleitlinien geben diese Inhalte in verständlicher Sprache wieder.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Apps, die die allgemeine Gesundheit und einen guten Lebensstil fördern. Die besten haben wir Ihnen zusammengestellt.
Finden Sie hier zahlreiche Links rund um das Thema Interstitielle Zystitis zu verlässlichen Gesundheitsinformationen, Beratungsstellen, Selbsthilfestellen, Blogs und vielem mehr.